Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Buchung der Dienstleistungen zwischen dem
Klienten und der Heilpraktikerin Barbara Matzke (im weiteren Heilpraktiker genannt), diese "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen” (AGB) als Behandlungsvertrag gemäß § 611 ff. BGB
2. Der Heilpraktiker schließt mit dem Klienten einen Dienstleistungsvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, den Klienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die
Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Klient überlassen. Wenn beim
Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch
nach § 612 BGB als vereinbart.
3. Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen und
Vertragsbestandteil, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggeben
§ 2 Vertragsschluss
1. Der Heilpraktiker behält sich vor, nach einen persönlichen Gespräch, frei nach seiner Berufserfahrung zu
Entscheiden, dass der Vertrag nicht abgeschlossen wird, sollte er der Meinung sein, dass die Kurs- oder
Sitzungs Inhalte, die besprochen werden, dem Klienten in Bezug auf seine physische oder psychische
Verfassung nicht förderlich seien. In diesem Falle wird der bereits bezahlte Betrag zu 100% zurück erstattet und der Heilpraktiker ist nicht zu belangen. Desweiteren verpflichtet sich der Klient die, im Gespräch erfragten
Informationen bereitwillig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
2. Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass der Klient, die hier
angebotenen Dienstleistungen kaufen kann und sich das gekaufte Material, in diesem Falle der Kurs oder die
Einzelsitzung, anschauen, anhören und die zur Verfügung gestellten PDF´s ausarbeiten kann. Es ist wird keine, im üblichen Sinne als Therapie geltende Dienstleistung mit Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Klienten anwendet.
3. Der Klient entscheidet während der Kurs- / Sitzungs Laufzeit frei nach seinen Befindlichkeiten, nachdem er vom Heilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher Hinsicht umfassend
informiert wurde, ob es seinem Befinden förderlich ist oder nicht. Soweit der Klient nicht entscheidet oder zum Nachteil seines Befinden entscheidet, ist der Heilpraktiker nicht haftbar zu machen, sollten die Kurs- oder
Sitzungs Inhalte, die besprochen werden, dem Klienten in Bezug auf seine physische oder psychische
Verfassung nicht förderlich seien.
4. Der Klient verpflichtet sich mit dem Kauf einer hier angebotenen Dienstleistung, dass er selbst die volle
Kontrolle und Verantwortung über seine physische und psychische Verfassung übernimmt und stimmt mit dem
Kauf zu, dass der Heilpraktiker nicht für etwaige Folgen belangt oder haftbar gemacht werden kann.
5. In der Regel werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und
nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional
erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in
Aussicht gestellt noch garantiert werden. Haftungsansprüche sind daher auch für evtl. Folgen nicht abzuleiten.
Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich
anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies
gegenüber dem Heilpraktiker schriftlich zu erklären.
6. Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
7. Alle im Kurs oder der Sitzung vorgestellten naturheilkundlichen Mittel oder Anwendungen sind nur als
Informationen und Möglichkeiten zu sehen und stellen keine Therapie dar und ersetzten auch keine Therapie.
§ 4 Mitwirkung des Klienten
Der Klient ist zu keiner aktiven Mitwirkung verpflichtet. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder
lückenhaft erteilt oder Maßnahmen vereitelt.
§ 5 Honorierung des Heilpraktikers
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Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf eine Vergütung bzw. ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart sind, gelten die Sätze die in meiner Preisliste aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Verzeichnisse gelten nicht.
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Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Honorar grundsätzlich bei Buchung der Dienstleistung, spätestens aber am vor Beginn des Kurses oder der Sitzung per Paypal oder per Überweisung zu zahlen. Nach Abschluss der Buchung erhält der Klient eine Rechnung , gemäß § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Vermittelt der Heilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Therapeuten und Beratern) ist der Heilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Klienten in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der Heilpraktiker von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Klienten eigene Honorare geltend zu machen. Eine Rückvergütung oder Vorteilsgewährung liegt nicht vor, wenn der Heilpraktiker die Leistungen selbst oder als Mitglied einer Gemeinschaft erbringt und die Kosten den einfachen Satz der GOÄ nicht überschreiten.
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Lässt der Heilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht (z.B. Beratung) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Heilpraktikers. Soweit hier keine Inklusiv-Vereinbarung getroffen ist, werden diese Kosten mit dem einfachen Satz in Rechnung gestellt.
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In den Fällen der Absätze 3) und 4) ist der Heilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Patienten zwischen dem Dritten (z.B. Berater) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Heilpraktiker und Dritten (z.B. Berater) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung nach Absatz 3) Satz 2 bleibt hiervon unberührt.
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Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i. d. F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Klienten durch den Heilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass das Heilpraktiker-Honorar grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthält und eine wie auch immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von Arzneimitteln,die vom Klienten mitgebracht wurden ist ausgeschlossen.
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Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Klienten, für verordnete oder empfohlene Arzneimittel, ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen und vom Klienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Auch hier übernimmt der Klient selbst die volle Verantwortung für sein handeln und kann den Heilpraktiker, der nur beratend tätig war nicht haftbar machen.
§ 6 Honorarerstattung durch Dritte
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Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, ist § 5 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
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Soweit der Heilpraktiker im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 3 Absatz 2 den Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich.
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Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 7 Rücktrittsbedingungen
Vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer bis zu 10 Tage kostenlos zurücktreten.
5 Tage vor Beginn fallen 50% der Veranstaltungskosten an, danach kann keine Rückerstattung erfolgen.
Die Rücktrittserklärung ist nur schriftlich gültig.
§ 8 Vertraulichkeit der Behandlung
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Der Heilpraktiker behandelt sämtliche Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Beratungen sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten.
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Absatz 2) ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
§ 9 Datenschutz, elektronische Klientendaten und Klientendaten in Papierform
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Dem Klienten ist bekannt und er willigt darin ein, dass im Rahmen des Beratungsvertrages die erforderlichen persönlichen Daten und die Gesundheitsbezogenen Daten die zum Zwecke der Durchführung seiner Beratung erhoben werden, durch den Heilpraktiker verarbeitet und genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Speicherung seiner Allgemeinen Daten, seiner Gesundheitsdaten und der Dokumentation der Beratung sowie des Beratungverlaufes, in einer elektronischen Klientenakte sowie einer Klientenakte in Papierform.
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Im Rahmen der Beauftragung von Leistungen durch Dritte (z.B. Beratern) durch den Heilpraktiker werden keine persönlichen Daten des Patienten weitergegeben es sei denn, dies ist erforderlich und der Patient hat hierzu ausdrücklich seine Zustimmung erteilt.
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Der Heilpraktiker führt Dokumentation über seine Leistungen und den Beratungsverlauf in einer elektronischen Klientenakte und einer Klientenakte in Papierform. Der Klient hat zu jeder Zeit das Recht zur Einsicht in diese Akten.
§ 10 Urheberrecht
1. Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken sowie Beiträge und Bilder und der Inhalt des Kurses mit
den jeweiligen Video´s, Audio´s und PDF´s sind urheberrechtlich geschützt. Die Seiten dürfen ausschließlich zum privaten Gebrauch ohne jegliche Änderung vervielfältigt werden. Der gesamte Kursinhalt darf nicht an Dritte
weitergegeben werden.
2. Eine Verbreitung von Kopien oder Auszügen ist nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig. Soweit die Inhalte nicht vom Betreiber als Urheber herrühren, werden fremde Urheberrechte beachtet und fremde Inhalte als
solche gekennzeichnet. Sollte es trotz aller Sorgfalt zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen sein, bitten
wir um entsprechenden Hinweis. Nach Kenntnis von Rechtsverletzungen werden wir solche Inhalte unverzüglich löschen.
§ 11Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils
anderen Vertragspartei vorzulegen.
§12Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden,
wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige
Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(Stand: Heppenheim, den 12.11.2019 )